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Was ist überhaupt eine Erfindung?
 

Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung, durch die eine neue Problemlösung ermöglicht wird - also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln.
 

Was ist eine Patentrecherche?


Die Patentrecherche dient als Entscheidungshilfe für den Erfinder, ob eine Weiterverfolgung seiner Idee zielführend ist, ob es bereits sehr ähnliche Erfindungen auf dem Markt gibt oder nur leichte Abänderungen vorgenommen werden sollten, um ein erfolgreiches Patent einreichen zu können.

Wie kann Ihre Erfindung geschützt werden?

Ihre Erfindung kann durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
 

Die 3 Voraussetzungen der Patentierbarkeit
 

  1. Die Erfindung ist neu
     

  2. Die Erfindung ist erfinderisch
     

  3. Die Erfindung ist gewerblich anwendbar
     

Darüber hinaus gibt es oft noch andere Möglichkeiten, Ihre Erfindung, Innovation oder Design zu schützen.

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Worin besteht der Unterschied zwischen Patent, Marke, Gebrauchsmuster und Design/Muster?
 

Das Patent ist eine Urkunde, die dem Erfinder bescheinigt, alleiniger Eigentümer seiner Erfindung zu sein. Das heißt, niemand darf sie ohne seine Zustimmung nachbauen, verkaufen oder anders verwerten und ermöglicht dem Patentinhaber dies selbst wirtschaftlich zu verwerten. Eine Lizenzvergabe oder Verkauf des Patents wird erst durch diesen Schutz möglich.

Mittels Patenten werden Erfindungen geschützt, die neu und gewerblich anwendbar sind und die eine erforderliche Erfindungshöhe aufweisen. Die Neuheit der Erfindung wird nach dem Stand der Technik beurteilt, der am Tag der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich war. Dies bedeutet, dass das Patent zum Zeitpunkt der Anmeldung der Öffentlichkeit nicht bekannt sein darf. Mit dem Begriff der Erfindungshöhe wird ausgedrückt, dass die Erfindung für einen Durchschnittsfachmann nicht nahe liegend sein darf. Sie muss auf einer besonderen Leistung beruhen.
Der Patentschutz beginnt mit der Eintragung ins Patentregister und endet bei rechtzeitiger Bezahlung der jährlich fälligen Verlängerungsgebühren nach spätestens 20 Jahren.


Das Gebrauchsmuster ist die schnellere und billigere Variante der Patentierung. Ein Gebrauchsmuster schützt Ihre Erfindung in Österreich genauso wie das Patent. Gebrauchsmuster können zum Schutz von neuen und gewerblich anwendbaren Erfindungen herangezogen werden, die nicht eine nach Patentrecht erforderliche Erfindungshöhe aufweisen. Es genügt ein erfinderischer Schritt. Sie benötigen dieselben Anmeldeunterlagen wie bei einer Patentanmeldung, aber es gibt Unterschiede im Verfahren, in der Schutzdauer, bei den Kosten, etc. Beim Gebrauchsmuster wird nicht wie beim Patent solange geprüft, bis schützbare Ansprüche vorliegen. Ist Ihr Gebrauchsmuster formal in Ordnung wird Ihnen bezüglich der Neuheit und Erfindungseigenschaft der Ansprüche ein Recherchenbericht zugestellt. Wenn Sie die Registrierungsgebühr bezahlen wird Ihr Gebrauchsmuster registriert.
Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit dem Tag der amtlichen Veröffentlichung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterblatt. Er endet bei rechtzeitiger Einzahlung der jährlich fälligen Verlängerungsgebühren nach spätestens 10 Jahren.


Die Marke ist die "Visitenkarte" einer Dienstleistung oder eines Produktes auf dem Markt. Dabei kann es sich etwa um eine Firmenlogo handeln, um einen Schriftzug, um bestimmte Wörter und Zahlen oder auch um einen besonderen Sound. Die Marke ist ein Unternehmenskennzeichen, das die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Mitbewerber unterscheiden soll.

Nach dem Eintrag ist die Marke zehn Jahre lang geschützt und kann nach Ablauf dieser Zeit jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.


Das eingetragene Design/Muster betrifft die sogenannte Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Es umfasst die individuellen Linien, Konturen, Farben, die Gestalt, Oberflächenstruktur und das Material des zu schützenden Produktes oder bestimmter Produktteile. Auch graphische Symbole können geschützt werden. Sowohl dreidimensionale als auch zweidimensionale Gegenstände können als Muster (Design) geschützt werden, wie beispielsweise Kleidung, Spielzeug, Möbel, Stoffe, Logos oder grafische Symbole. Ein Design schützt jedoch nicht die hinter dem Produkt stehende Idee bzw. Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder Ähnliches. Auch die Funktion eines Gegenstandes ist nicht geschützt.
Ein Designschutz stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol, maximal 25 Jahre) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.
 


Was kostet eine Patent-Anmeldung?

Die Kosten im Patentverfahren können sehr stark variieren. Einerseits fallen Erstellungskosten der Schriftstücke an, andererseits ist die Einreichung ebenso kostenpflichtig. Mittels Förderungen kann jedoch ein Großteil, oft bis zu 80 % der Kosten, die rund um eine Patentanmeldung anfallen, abgedeckt werden.

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